AKKREDITIERUNGSRICHTLINIEN FÜR JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN

Als Veranstalter wollen wir journalistisch tätigen Personen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen mithilfe einer Akkreditierung erleichtern. Akkreditierte Personen erhalten kostenlosen Eintritt und kostenfreie Zufahrt zu Parkmöglichkeiten (kostenloses Parken organisationsbedingt nur möglich bei Akkreditierung bis zum 2. Mai 2024). Im Einzelfall kann eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsgelände ermöglicht werden, wenn für die Ausführung der Tätigkeit benötigtes Equipment zum Einsatz gebracht werden muss. Akkreditierte Personen können darüber hinaus Zugang zu nicht öffentlichen Bereichen (nur in Begleitung eines Mitglieds des Vorstandes oder einer beauftragten Person) erhalten.

Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können Personen erhalten, die ihre (foto)journalistische Tätigkeit mit Bezug zur Veranstaltung durch Nachweis einer Tätigkeit als redaktionelle/r Mitarbeiter/in oder Autoren/in, Nachweis publizistischer Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Monate in einem Medium mit Bezug zur Veranstaltung oder durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion/Organisation erbringen können. Die Nachweispflicht gilt auch für Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Zur Legitimationen erbitten wir vor Ort um die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls machen wir als Veranstalter von unserem Hausrecht Gebrauch.

Presseakkreditierung
Tag des geplanten Besuchs
Bestätigung

Bitten senden Sie den Nachweis Ihrer Akkreditierung unter Angabe des im Formular genannten Namens an diese Mail-Adresse.